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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10   

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https://dejure.org/2011,124022
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10 (https://dejure.org/2011,124022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 13 AS 21/10 (https://dejure.org/2011,124022)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/10 (https://dejure.org/2011,124022)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2010 - L 13 AS 179/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Soweit der Beklagte im Widerspruchsbescheid vom 14. Februar 2008 die Vorschrift des § 48 SGB X als Ermächtigungsgrundlage für die teilweise Rücknahme der Leistungsbescheide angeführt hat, würde zwar lediglich ein unproblematischer Austausch der Begründung des Bescheides vorliegen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - L 13 AS 179/10, m. w. Nachw.), soweit eine gebundene Entscheidung und keine Ermessensentscheidung zu ergehen hatte (hier aufgrund einer Anwendung der Vorschriften der §§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X, 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II, 330 Abs. 2 SGB III); der Senat kann dies im Ergebnis jedoch dahingestellt lassen, denn die Teilaufhebungs- und Erstattungsbescheide des Beklagten in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. Februar 2008 sind bereits deshalb rechtswidrig, weil sie gegen das Bestimmtheitserfordernis des § 33 Abs. 1 SGB X verstoßen.

    Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - juris Rn. 16; Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.).

    Eine pauschale Teilaufhebung - wie erfolgt - für einen Leistungszeitraum von acht Monaten genügt ohne weitere Konkretisierung (hinsichtlich Leistungsmonat oder -zeit, Person und Höhe des Verlangten) auch weiterhin, unter Zugrundelegung der vom Bundessozialgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R) genannten Kriterien, nicht den Anforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X (so bereits Senatsurteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

    Inwieweit es nötig ist, bei einer Aufhebung bzw. Rücknahme von Leistungen nach dem SGB II neben dem betroffenen Leistungszeitraum auch den jeweils aufzuhebenden Bewilligungsbescheid und seine bereits erfolgten Änderungen, in der Regel mit Benennung des Datums, unverwechselbar zu bezeichnen (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.; nunmehr aber Senat, Urteil vom 15. April 2011 - L 13 AS 333/10 -), kann daneben im vorliegenden Fall als nicht entscheidungserheblich dahinstehen.

    Der Behörde verbleibt somit grundsätzlich lediglich die Möglichkeit, einen - hinreichend bestimmten - neuen Bescheid gleichen Inhalts zu erlassen, wenn dabei die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2, § 48 Abs. 4 SGB X gewahrt wird (so bereits Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Eine pauschale Teilaufhebung - wie erfolgt - für einen Leistungszeitraum von acht Monaten genügt ohne weitere Konkretisierung (hinsichtlich Leistungsmonat oder -zeit, Person und Höhe des Verlangten) auch weiterhin, unter Zugrundelegung der vom Bundessozialgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R) genannten Kriterien, nicht den Anforderungen des § 33 Abs. 1 SGB X (so bereits Senatsurteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

    Unschädlich ist zwar, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - a. a. O. - juris Rn. 18).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - juris Rn. 16; Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Denn die Klägerin hat im August 2006 die Tätigkeit an der Grundschule J. aufgenommen, wodurch sich die Verhältnisse bereits vor der Bekanntgabe des Änderungsbescheides vom 21. September 2006 - und somit nicht mehr nachträglich (vgl. Steinwedel, in: Kasseler Kommentar, Stand April 2011, § 48 SGB X, Rn. 16; von einer Maßgeblichkeit des Änderungsbescheides für die Anwendung des § 45 SGB X bzw. des § 48 SGB X auch ausgehend BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R - juris Rn. 35; zur weiteren Abgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X nach der Fragestellung, inwieweit im Änderungsbescheid die Grundlagen der Anspruchsberechtigung zur Überprüfung gestanden haben: BSG, Urteil vom 23. Juli 1996 - 7 RAr 104/95 - SozR 3-4100 § 105 Nr. 3, S. 19) - wesentlich geändert haben, wie es für eine Anwendung des § 48 Abs. 1 SGB X erforderlich gewesen wäre.
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95

    Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Denn die Klägerin hat im August 2006 die Tätigkeit an der Grundschule J. aufgenommen, wodurch sich die Verhältnisse bereits vor der Bekanntgabe des Änderungsbescheides vom 21. September 2006 - und somit nicht mehr nachträglich (vgl. Steinwedel, in: Kasseler Kommentar, Stand April 2011, § 48 SGB X, Rn. 16; von einer Maßgeblichkeit des Änderungsbescheides für die Anwendung des § 45 SGB X bzw. des § 48 SGB X auch ausgehend BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R - juris Rn. 35; zur weiteren Abgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X nach der Fragestellung, inwieweit im Änderungsbescheid die Grundlagen der Anspruchsberechtigung zur Überprüfung gestanden haben: BSG, Urteil vom 23. Juli 1996 - 7 RAr 104/95 - SozR 3-4100 § 105 Nr. 3, S. 19) - wesentlich geändert haben, wie es für eine Anwendung des § 48 Abs. 1 SGB X erforderlich gewesen wäre.
  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08

    Verwaltungsverfahren - Witwerrente - Einkommensanrechnung - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Lässt eine "Regelung" unter dem Blickwinkel des Empfängerhorizontes nicht erkennen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, dann kommt zunächst in Betracht, dass sie bereits keine Regelung im eigentlichen Sinn darstellt, wenn sie wegen ihrer Unklarheit keinen Befolgungsanspruch zu entfalten vermag (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 10. Februar 2010 - L 13 R 536/08 - juris Rn. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 13 AS 333/10

    Abtretung; Bewilligungszeitraum; Einkommensanrechnung; Steuererstattung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Inwieweit es nötig ist, bei einer Aufhebung bzw. Rücknahme von Leistungen nach dem SGB II neben dem betroffenen Leistungszeitraum auch den jeweils aufzuhebenden Bewilligungsbescheid und seine bereits erfolgten Änderungen, in der Regel mit Benennung des Datums, unverwechselbar zu bezeichnen (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2010 - a. a. O.; nunmehr aber Senat, Urteil vom 15. April 2011 - L 13 AS 333/10 -), kann daneben im vorliegenden Fall als nicht entscheidungserheblich dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2010 - L 13 AS 106/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Eine Aufschlüsselung des Rückforderungsbetrages (hierzu Senat, Urteil vom 12. August 2010 - L 13 AS 106/10 -) ist nach den vorstehenden Erwägungen indes nicht verzichtbar; kann der jeweilige verbleibende Individualanspruch auch nicht im Wege der Auslegung - etwa durch einen dem Bescheid beigefügten Anhang - ermittelt werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 30. August 2010 - L 13 AS 290/07), bestehen hinsichtlich der Einhaltung des Bestimmtheitsgebots des § 33 Abs. 1 SGB X durchgreifende Bedenken, die zur Rechtswidrigkeit des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides führen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 13 AS 290/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 AS 21/10
    Eine Aufschlüsselung des Rückforderungsbetrages (hierzu Senat, Urteil vom 12. August 2010 - L 13 AS 106/10 -) ist nach den vorstehenden Erwägungen indes nicht verzichtbar; kann der jeweilige verbleibende Individualanspruch auch nicht im Wege der Auslegung - etwa durch einen dem Bescheid beigefügten Anhang - ermittelt werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 30. August 2010 - L 13 AS 290/07), bestehen hinsichtlich der Einhaltung des Bestimmtheitsgebots des § 33 Abs. 1 SGB X durchgreifende Bedenken, die zur Rechtswidrigkeit des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides führen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 13 AS 188/11

    Anhörung; Bestimmtheit; materielle Gerechtigkeit; Überprüfungsantrag

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine ständige Rechtsprechung, unter anderem in den Entscheidungen vom 29. Mai 2013 - L 13 AS 75/11 -, vom 23. April 2013 - L 13 AS 168/12 -, vom 24. Oktober 2012 - L 13 AS 287/09 - und vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/10 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 13 AS 151/12
    Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - juris Rdn. 16; Senat, Urteile vom 2. Dezember 2010 - L 13 AS 179/10 und vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/10 und vom 24. Oktober 2012 - L 13 AS 287/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 388/10
    Maßstab für die Auslegung des Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R - juris Rdn. 16; Senat, Urteil vom 22. Juni 2011 - L 13 AS 21/10).
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